Die Sedisvakanz

Auf Deutsch hieße Sedisvakanz etwa: "Der Stuhl ist leer." So wird die Zeit zwischen dem Tod oder Rücktritt eines Papstes und der Wahl eines Nachfolgers bezeichnet. Die rechtlichen Grundlagen für die Sedisvakanz sind zuletzt 1996 festgelegt worden, in der Apostolischen Konstitution "Unversi Dominici Gregis". Darin wird festgesetzt, dass beim Tod oder Rücktritt des Papstes alle leitenden Ämter der Kurie erlöschen; davon ausgenommen sind lediglich der Kämmerer ("Camerlengo"), der Großpoenitentiar, der Generalvikar der Diözese Rom und der Kardinalerzpriester der Vatikanischen Basilika und Generalvikar für die Vatikanstadt.
 
Die Arbeit wird von den Sekretären weitergeführt, wobei der Grundsatz gilt, dass keine Änderungen durchgeführt und keine Gesetze erlassen werden ("sede vacante nihil innovetur"). Die Leitung der Kirche während der Sedisvakanz liegt - unter Leitung des Kämmerers - in der Hand des Kardinalskollegiums, das vor allem die Wahl eines Nachfolgers zu organisieren hat. Mit der Wahl des neuen Papstes endet die Sedisvakanz.