Der Portiunkula-Ablaß ist ein vollkommener Ablaß der ursprünglich vom Mittag des 1. August nach Empfang des Bußsakramentes durch ein Gebet in der Portiunkulakapelle in Assisi gewonnen werden konnte. Franziskus erbat diesen Ablaß für den Tag der Weihe des erneuerten Portiunkulakirchleins und für den jeweiligen Jahrestag von Papst Honorius III. im Jahre 1216. Im 16. Jahrhundert wurde der Ablaß auf alle OFM- und OFMCap.-Kirchen ausgeweitet. Die in Bezug auf Ort und Zeit heute geltenden Bestimmungen gehen auf Pius X. zurück, sie wurden modifiziert und ergänzt durch die Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina Papst Pauls VI. vom 1. Januar 1967.
Heute gelten folgende Bestimmungen:
Der Portiunkula-Ablaß kann am 2. August vom Mittag des Vortages an oder am vorhergehenden oder folgenden Sonntag einmal gewonnen werden. Er kann in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien, in allen Pfarrkirchen und in allen Filialkirchen, in denen sich ein Teil der Pfarrgemeinde regelmäßig zum Gebet versammelt, gewonnen werden.
Die Bedingungen sind:
- Besuch der entsprechenden Kirche und Gebet ("Vater unser" und Glaubensbekenntnis).
- Empfang des Bußsakramentes und der hl. Eucharistie, sowie Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (Gebet nach freier Wahl oder ein zweites "Vater unser" und "Gegrüßet seist du Maria").