Der Papst

Papst ist der religiöse Titel des Oberhaupts der römisch-katholischen Kirche. Der Papst versteht sich als Nachfolger des Apostels Petrus, der  um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitt. Nach Auffassung der Katholiken war Petrus erster Bischof von Rom. Dem Papst kommt im Recht der katholischen Kirche die zentrale Rolle zu. Seine umfassenden Kompetenzen sind in den canones 331 bis 335 des kirchlichen Gesetzbuches normiert. Gemäß can. 331 CIC lebt im Papst als Bischof von Rom das von Jesus Christus an Simon Petrus übertragene Amt fort.




Der Papst hat nicht nur einen Ehrenvorrang vor den übrigen Bischöfen, er ist Haupt des Bischofskollegiums mit wirklichen Kompetenzen über die Gesamtkirche ausgestattet. Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl handelt der römische Papst sowohl allein als auch zusammen mit der Kurie international als nicht staatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt zugleich den Staat der Vatikanstadt als staatliches Völkerrechtssubjekt, dessen Staatsoberhaupt er ist. Als absoluter Monarch der Vatikanstadt ist der Papst Gesetzgeber und wird in dieser Funktion durch eine Kommission vertreten. Der Papst kann Regelungen bezüglich der Papstwahl und der gesetzgebenden Kommission außer Kraft setzen. Die Kathedralkirche des Bischofs von Rom ist die Basilika von Lateran. Sie ist die ranghöchste der römischen Patriarchal-Basiliken. Amtssitz des Papstes ist der Vatikan. Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Seine Amtsräume befinden sich im zweiten Stock, er selbst wohnt im dritten Stock. Vor dem 13. Jahrhundert residierte der Papst im Lateran.