Konklave kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie "mit dem Schlüssel abgesperrt". Im Vatikan wird so der Raum genannt, in dem die Kardinäle den Papst wählen. Konklave ist aber auch die Bezeichnung für den Papst-Wahlvorgang an sich. Seit dem späten 13. Jahrhundert wurden die Räume, in denen sich die Kardinäle versammelten, von außen versiegelt, damit die Wahl ohne Druck und Einfluss von außen frei begangen werden konnte. Johannes Paul II. hat dieses Verfahren reformiert. Bei der nächsten Papstwahl werden die Kardinäle im neuerrichteten Gästehaus Santa Marta hinter der Audienzhalle wohnen. Die Wahl des Papstes wird aber weiterhin in der Sixitinischen Kapelle stattfinden. Um eine Geheimhaltung zu gewährleisten, werden die Räumlichkeiten weiträumig abgeschirmt und technisch überprüft, so dass keine Abhörmöglichkeiten bestehen. Alle Geräte zur Aufnahme, Wiedergabe oder Übermittlung von Ton, Bild, Schrift oder anderen Informationen sind während des Konklaves verboten.
Wahlberechtigt sind heute alle Kardinäle unter 80 Jahren. Deren Höchstzahl hat Papst Paul VI. auf 120 festgesetzt. Die Wahl wird so oft wiederholt, bis ein Kandidat zwei Drittel der Stimmen plus eine erhalten hat. Wählbar ist jeder ledige, männliche Katholik, der die Preisterweihe empfangen könnte. Papst Johannes Paul II. hat verfügt, dass - sollten 29 Wahlgänge erfolglos verlaufen - der Papst auch mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt werden kann.
1996 hat Papst Johannes Paul II. in der Apostolischen Konstitution "Universi dominici gregis - über die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des Papstes von Rom" neue Bestimmungen für die Papstwahl erlassen.
1996 hat Papst Johannes Paul II. in der Apostolischen Konstitution "Universi dominici gregis - über die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des Papstes von Rom" neue Bestimmungen für die Papstwahl erlassen.